In Baden-Württemberg wenden wir das Fahrtzeit-Rasterverfahren an.
In Baden-Württemberg wenden wir das Fahrtzeit-Rasterverfahren an.
- Ziel ist die Bestimmung des Abschleppunternehmens aus dem kleinsten Fahrtzeit-Raster.
- Ausgehend vom Einsatzort werden die Fahrtzeiten aller gelisteten Abschleppunternehmen berechnet und in ein Fahrtzeit-Raster, bestehend aus Rüst- und Fahrtzeit, überführt.
- Auf Bundesautobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen ergibt sich das kleinste Fahrtzeitraster aus max. 10 Rüstzeit und max. 5 Minuten Fahrtzeit. Auf allen anderen Straßen ergibt sich das kleinste Fahrtzeitraster aus max. 10 Minuten Rüstzeit und max. 15 Minuten Fahrtzeit.
- Sollte kein Abschleppunternehmen im kleinsten Fahrtzeit-Raster vorhanden sein, wird das nächste Abschleppunternehmen, bezogen auf die Fahrtzeit, ausgewählt.
- Bei Erfüllung der Anforderungen durch mehrere Abschleppunternehmen innerhalb eines Fahrtzeit-Rasters, erfolgt die Vermittlung im Reihumverfahren. Dies bedeutet, dass das Abschleppunternehmen die Vermittlung erhält, bei dem die letzte Vermittlung am längsten zurückliegt.