In Bayern wenden wir die feste Gebietseinteilung an.
- Die Vermittlungen von Abschleppunternehmen richtet sich nach den Vorgaben der Abschlepprichtlinie Bayern (ARB).
- Auf Bundesautobahnen werden die Abschleppunternehmen berücksichtigt, die für einen Streckenabschnitt gelistet sind.
- In Gemeinden werden die Abschleppunternehmen fest gelistet und bei der Vermittlung berücksichtigt, die in der entsprechenden Gemeinde ihren Betriebssitz haben. Sollte in einer Gemeinde kein Abschleppunternehmen ansässig sein, werden die Abschleppunternehmen der angrenzenden Nachbargemeinden gelistet. Sollte auch in den Nachbargemeinden kein Abschleppunternehmen ansässig sein, wird das Abschleppunternehmen gelistet, das die kürzeste Fahrtstrecke zur Gemeindegrenze hat.
- Bei Erfüllung der Anforderungen durch mehrere Abschleppunternehmen erfolgt die Vermittlung im Reihumverfahren. Reihumverfahren bedeutet, dass das Abschleppunternehmen die Vermittlung erhält, bei dem die letzte Vermittlung am längsten zurückliegt.